NEUE ANSCHRIFT:

ArchitekturSchmiede Streit

Bernhard Streit
Hauptstraße 24
78183 Hüfingen

Tel 0771 175 145 01

www.architekturschmiede-streit.de

Planung

Mit neuester CAD-Software entwerfen wir nach Ihren Wünschen und unserer Erfahrung Ihr individuelles Bauvorhaben.
Nach Abschluss der Entwurfsphase erstellen wir eine Kostenrechnung nach DIN 276.

Die Genehmigungsplanung wird nach öffentlich/rechtlichen Vorschriften bei den zuständigen Baubehörden eingereicht.

Eine Ausführungs- und Detailplanung wird unter Berücksichtigung aller technischen Anforderungen erarbeitet.

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Detailplanung

Bauleitung

Die zeitintensive Ermittlung und Zusammenstellung der Massen ist die Grundlage für ein aussagekräftiges Leistungsverzeichnis.

Eine termingerechte Ausführung, Fertigstellung und korrekte Abrechnung wird von uns gewährleistet.

Während der Bauphase sind wir kompetenter Ansprechpartner für Bauherr und Handwerker aller Gewerke.

Die Einhaltung des Bauzeitenplanes sowie die Kostenkontrolle sind uns ein besonderes Anliegen.

  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Objektbetreuung

Sachverständiger

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Seit Mai 2003 Mitglied im Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. (BSG)

Prüfung durch den Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V. (BSG) mit Berufung zum geprüften und anerkannten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung für bebaute und unbebaute Grundstücke.

  • Erstellung von Schadensgutachten
  • Erstellung von Wertgutachten

SiGeKo

Seit 2004: Qualifizierung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator gemäß Anlagen Bund C zur RAB 30

 Für alle Baustellen, die nach dem 1.7.1998 begonnen wurden und deren voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftige gleichzeitig tätig werden, oder deren Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, einschließlich Arbeiten gefährlicher Art, tritt diese Baustellenverordnung in Kraft.